aktuell finden keine Veranstaltungen statt
08.01.2021:
Die Überbrückungshilfe II wird fortgesetzt und erweitert. Anbei die entsprechenden aktuellen Informationen.
https://www.hwk-muenchen.de/artikel/ueberbrueckungshilfe-corona-iii-74,0,10195.html
30.10.2020:
Nun ist das nicht mehr Erwartetet doch passiert - viele Unternehmen müssen schließen und viele weitere Betriebe müssen hohe Umsatzeinbußen hinnehmen! Bezüglich möglicher finanzieller Hilfen anbei ein Link für die Beantragung von Überbrückungshilfen.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html
Wir wünschen allen betroffenen Unternehmern ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen!
08.07.2020:
Auch die Finanzierung ungewöhnlicher Produktionsmittel wie z.B. Berufskleidung ist über Leasing, Miete oder Mietkauf möglich. Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügten Artikel.
06.04.2020:
Da die bisherige Vergabe von KfW Krediten über die Hausbanken nicht wirklich funktioniert hat, wurde diesbezüglich nun nachgebessert. Anbei die neuesten Informationen dazu.
03.04.2020:
Nun gibt es eine weitere Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, entstandene Kosten ersetzt zu bekommen.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wirtschaftsministerium-foerdert-corona-bedingte-beratungskosten/150/32542/400798
30.03.2020:
Der Weg für die Gewährung der CORONA-BUNDES-SOFORTHILFEN ist frei. Die Mittel können nun über die Länder beantragt werden. Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html
20.03.2020:
Momentan ist das wichtigste Ziel der Unternehmen, sich Liquidität zu beschaffen.
Die Stundung von Finanzierungsraten ist aktuell aufgrund des Insolvenzgesetzes kaum möglich und die Beantragung von Finanzie-rungsmitteln der KfW über die Hausbank gestaltet sich noch recht langwierig.
Auch wir sehen uns in der Verpflichtung, Sie in dieser schwierigen und noch nie dagewesenen Situation bestmöglich zu unterstützen.
Aus diesem Grunde haben wir mit unseren diversen Leasing- und Finanzierungspartnern gesprochen und Alternativen zur Raten-stundung eruiert. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit des sog. „Sale-and-Lease-Back“-Verfahren (SALB) vorstellen. Mit diesem Tool „SALB“ können wir über diverse Leasingpartner von uns kurzfristig und unter bestimmten Voraussetzungen Liquidität zur Verfügung stellen. Dabei gibt es zwei Alternativen:
Die Grundlage dieses „SALB“-Verfahrens bildet dabei der Verkauf des Wirtschaftsgutes an eine Leasinggesellschaft, um dieses dann von der Leasinggesellschaft wieder mit monatlichen Leasingraten
„zurück zu leasen“. Beide Optionen eröffnen Ihnen die Möglichkeit, kurzfristig und unkompliziert zu Liquidität zu kommen und die für uns alle schwierige Zeit zu überstehen.
Sprechen Sie uns bei Bedarf bitte jederzeit gerne an.
18.03.2020:
ab heute gibt es Soforthilfe der bayerischen Staatsregierung:
- bis zu 5 Mitarbeitern beträgt die Unterstützung maximal 5.000 Euro
- bis zu 10 Mitarbeitern 7.500 Euro
- bis zu 50 Mitarbeiter 15.000 Euro
- bis zu 250 Mitarbeiter 30.000 Euro
Das Formular und weitere Informationen gibt es unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
16.03.2020:
In den letzten Tagen erreichten uns aufgrund des Covid-19 und den damit verbundenen Absagen von Veranstaltungen und Messen diverse Anfragen betreffs Stundungen von Leasing-/Mietkaufraten. Leider können, bzw. werden, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, seitens der Leasinggesellschaften und basierend auf dem Insolvenzrecht überwiegend keine Stundungen gewährt. Wir haben uns deshalb, um Ihnen anderweitig zu helfen/Alternativen aufzuzeigen, über die uns zur Verfügung stehende Gremien (BDL, etc.) informiert, welche Möglichkeiten von Überbrückungshilfen bestehen:
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen die Seiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien der Länder und der IHK. Wir hoffen, dass diese Krise schnellstmöglich beendet ist und wünschen alles Gute.